Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. GRM Vorleitner (Grundstücksnachbar) wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0    persönlich beteiligt: 1

 

 

2. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 20.12.2023 gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Frage: Ist der Neubau von Betriebsgebäuden (LKW-Garage, Werkstatt, Büro und Betriebsleiterwohnung)

entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?

Gebäude 3 (LKW-Garagen): 14,80 m x 39,00 m, WH 6,40 m, FH 9,08 m, DN 20°, Satteldach, 1 Vollgeschoß

Gebäude 1 und 2 (Werkstatt und Büro/Wohnung): 14,80 m x 39,00 m, WH 6,40 m, FH 9,08 m, DN 20°, Satteldach, 1 bzw. Vollgeschoße, Geschoßfläche: 1.332 m², Grundstücksgröße: 3.598 m²,

GFZ = 1.332/3.598 = 0,37

 

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen her.

 

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 5    persönlich beteiligt: 1