Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 09.01.2024 bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

1. Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und beeinträchtigt als sonstiges Vorhaben öffentliche Belange (Darstellung Flächennutzungsplan als landwirtschaftl. Fläche). Ein teilprivilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB liegt nicht vor. Insbesondere handelt es sich nicht um ein Gebäude, das die Kulturlandschaft prägt (Nr. 4).

2. Die erforderlichen 3 Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind nicht nachgewiesen. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.