Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Planung, Raumprogramme). Die anstehenden VgV-Verfahren können danach vorbereitet werden. Soweit noch nicht erfolgt, wird der erste Bürgermeister o.V.i.A. ermächtigt, zur rechtssicheren und inhaltlich zielführenden Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen ein spezialisiertes Büro hinzuziehen (z.B. Ausschreibung/Angebotseinholung, Vergabe).

Dabei ist auch das neue Raumkonzept von Grundschule und Mittagsbetreuung zu berücksichtigen (Zentralisierung der Nutzungen nach Erweiterung).

 

2.   Die Entscheidung über den Architekten trifft jeweils der Bauausschuss. Die Entscheidung zu den Fachplanern erfolgt jeweils durch die Verwaltung (inkl. Vertragsabschluss).

 

3.   Zur langfristigen Deckung des Bedarfs bei der Schulkinderbetreuung wird im Rahmen der anstehenden Maßnahmen über die bestehenden Raumkonzepte hinaus eine zusätzliche Gruppe zur Schulkinderbetreuung errichtet.

 

4.   Die Errichtung einer zusätzlichen Gruppe wird in beiden Verfahren überprüft und ist in den VgV-Verfahren zu berücksichtigen.

 

5.   Die mit der zusätzlichen Gruppe verbundenen Kosten sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.