Beschluss:
1. Der
Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Planung, Raumprogramme). Die
anstehenden VgV-Verfahren können danach vorbereitet werden. Soweit noch nicht
erfolgt, wird der erste Bürgermeister o.V.i.A. ermächtigt, zur rechtssicheren
und inhaltlich zielführenden Durchführung von Vergabeverfahren für
Planungsleistungen ein spezialisiertes Büro hinzuziehen (z.B.
Ausschreibung/Angebotseinholung, Vergabe).
Dabei ist auch das neue Raumkonzept von Grundschule und
Mittagsbetreuung zu berücksichtigen (Zentralisierung der Nutzungen nach
Erweiterung).
2. Die
Entscheidung über den Architekten trifft jeweils der Bauausschuss. Die
Entscheidung zu den Fachplanern erfolgt jeweils durch die Verwaltung (inkl.
Vertragsabschluss).
3. Zur
langfristigen Deckung des Bedarfs bei der Schulkinderbetreuung wird im Rahmen
der anstehenden Maßnahmen über die bestehenden Raumkonzepte hinaus eine
zusätzliche Gruppe zur Schulkinderbetreuung errichtet.
4. Die
Errichtung einer zusätzlichen Gruppe wird in beiden Verfahren überprüft und ist
in den VgV-Verfahren zu berücksichtigen.
5. Die
mit der zusätzlichen Gruppe verbundenen Kosten sind in der weiteren
Haushaltsplanung zu berücksichtigen.