Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 27.06.2023 her.
Den
erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan (Nr. A 3, A 7 u. Nr. 5c) wird auch
gem. § 31 Abs. 3 BauGB zugestimmt.
I.Ü. wird auf den Bauausschussbeschluss vom 27.09.2023, TOP 5 Ö, Bezug genommen.