Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 14.02.2024
(Eingang 01.03.2024) bauplanungsrechtlich her.
Die erforderliche Befreiung (A.2 Überschreitung der Baulinie) vom Bebauungsplan wird erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 14.02.2024
(Eingang 01.03.2024) bauplanungsrechtlich her.
Die erforderliche Befreiung (A.2 Überschreitung der Baulinie) vom Bebauungsplan wird erteilt.