Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 24.11.2023
(Eingang 01.03.2024) bauplanungsrechtlich her.
2. Die erforderlichen Befreiungen (A.3.1 GRZ, B.4.1.10 Grünstreifen von 5 m, A.6.2 private Grünfläche i.V.m. B.4.1.7 für Herstellung Stellplätze, 6.3.2 Strauchzone für die Lagerfläche u. 6.3.3 Waldsaum für Verbreiterung der Durchfahrt) vom Bebauungsplan werden erteilt.