Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 28.02.2024 (Eingang 12.03.2024) bauplanungsrechtlich
her.
2. Die erforderlichen Abstandsflächen sind nicht eingehalten. Einer
Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird in diesem speziellen Fall mit
folgender Begründung zugestimmt:
Die Satzung wurde maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität, die im Gemeindegebiet durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erlassen. Damit soll einer problematischen Nachverdichtung entgegengewirkt werden. Im konkreten Fall liegt das Vorhaben in einem dörflich geprägten Umfeld mit vorhandenen großen Gebäuden. Die Ziele der Abstandsflächensatzung (Erhaltung des Ortsbildes; Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität) werden nicht beeinträchtigt.