Sitzung: 24.04.2024 BA/04/2024
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. GRM Vorleitner (Antragsteller) wird wegen persönlicher
Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
zugestimmt |
Ja:
8 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1 |
2. Die im Antrag
auf Vorbescheid vom 05.04.2024 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Ist der Neubau von einem
Betriebsgebäude (Kfz-Werkstatt, Büro, 1 Betriebsleiterwohnung und 2
Mitarbeiterwohnungen) entsprechend der Darstellung im Lageplan und
nachfolgenden Daten auf der Flurnr. 841/1 bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen mit folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
ist nicht privilegiert und beeinträchtigt als sonstiges Vorhaben
öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB: Wasserschutzgebiet Zone III A des
Wasserschutzgebiets für die Brunnen I und II in der Nähe der Luitpoldsiedlung
der Gemeinde Hohenbrunn, Verordnung vom 08.12.2017; Schutzvorkehrungen sind
nicht dargelegt).
Frage 2: Ist
der Neubau von Betriebsgebäuden (LKW-Garage, Werkstatt, Büro und
Betriebsleiterwohnung) entsprechend der Darstellung im Lageplan und
nachfolgenden Daten auf der Flurnr. 841 bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen mit folgender Begründung nicht her.:
Das Bauvorhaben
ist nicht privilegiert und beeinträchtigt als sonstiges Vorhaben
öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB: Wasserschutzgebiet Zone III A des
Wasserschutzgebiets für die Brunnen I und II in der Nähe der Luitpoldsiedlung
der Gemeinde Hohenbrunn, Verordnung vom 08.12.2017; Schutzvorkehrungen sind
nicht dargelegt).
Die Erschließung
ist nicht gesichert (Dienstbarkeit liegt noch nicht vor) und die
Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind nicht eingehalten.
Gem. Stellplatzberechnung sind 10 Stellplätze nachzuweisen, im Plan sind nur 8
dargestellt. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
zugestimmt |
Ja: 7
Nein: 1 persönlich beteiligt:
1 |
3. Antrag GRM
Miner:
Der Antrag ist
nach Änderung erneut im Bauausschuss zu behandeln.
abgelehnt |
Ja: 2
Nein: 6 persönlich beteiligt:
1 |
4.
Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben ansonsten keine Einwände. Unter
der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung
eingehalten werden, die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird (Eintragung
einer entsprechenden Dienstbarkeit) und die Anzahl der Stellplätze berichtigt
wird oder diese Punkte nicht Gegenstand der Prüfung sein sollen, kann ein
entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig
ohne erneute Behandlung im Bauausschuss zustimmend behandelt werden.
zugestimmt |
Ja: 7
Nein: 1 persönlich beteiligt:
1 |